Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der

HEMÜ Werkzeuge GmbH (im folgenden HEMÜ Werkzeuge)

Lagerhausstraße 5 in 63589 Linsengericht

Stand 02.03.2018

 

  1. Allgemeines

 

  1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen HEMÜ Werkzeuge und dem Käufer, sowie Gewerbetreibenden/(rechtlich) Kaufleuten gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Ergänzende, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Konditionen des Käufers erkennt HEMÜ Werkzeuge grundsätzlich nicht an. Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese finden keine Anwendung. Mit der Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung ist HEMÜ Werkzeuge berechtigt ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach entsprechender Mitteilung an den Käufer zu ändern.
  2. Besteht zwischen HEMÜ Werkzeuge und dem Käufer ein geschlossener schriftlicher Rahmenvertrag, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen sowohl für den Rahmenvertrag als auch für den einzelnen Auftrag.

 

  1. Vertragsabschluss

 

  1. Mit Angeboten ausgegebene Unterlagen wie Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben und Abbildungen sind Beispielhaft und somit Annäherungswerte soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich dargestellt werden. Angebote von HEMÜ Werkzeuge sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Durch den Käufer getätigte Bestellungen sind verbindlich. Erfolgt von HEMÜ Werkzeuge keine schriftliche Bestätigung gilt die Lieferung, Teillieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sowie die Vertragsaufhebung bedürfen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
  3. Bei Vereinbarungen mit Gewerbetreibenden / (rechtlich) Kaufleuten ist für den Inhalt von Bestellung oder Vereinbarungen ausschließlich einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von HEMÜ Werkzeuge maßgeblich, sofern nicht unverzüglich ein Wiederspruch des Käufers in schriftlicher Form erfolgt. Insbesondere gilt dies für telefonische, mündliche oder Email Bestellungen und Vereinbarungen. Als unverzüglich gilt eine schriftliche Mitteilung an HEMÜ Werkzeuge innerhalb spätestens 5 Werktagen.

 

  1. Liefertermin, Lieferverzug, Lieferumfang, Erfüllungsort

 

  1. Angegebene Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, wenn keine ausdrückliche verbindliche Schriftliche Zusage von HEMÜ Werkzeuge erfolgt ist. Liefertermine gelten mit Bekanntgabe der Abholbereitstellung oder Versandbestätigung als eingehalten. Bei nicht rechtzeitig erbrachten Vorleistungen oder Klarstellung aller Einzelheiten durch den Käufer verlängern sich die Liefertermine entsprechend dem Zeitraum.
  2. HEMÜ Werkzeuge ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Käufer nicht zumutbar. Unzumutbar ist die Teillieferung z. B., wenn der Käufer an einer Teilleistung kein Interesse hat oder wenn lediglich eine geringe Leistung (noch) nicht erbracht ist.
  3. Der Lieferschein ist vom Käufer zu überprüfen und zu quittieren, etwaige Abweichungen oder Beschädigungen der Lieferung sind schriftlich unverzüglich HEMÜ Werkzeuge GmbH anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Lieferung als mangelfrei anerkannt.
  4. Ereignisse höherer Gewalt befreien HEMÜ Werkzeuge für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Leistungspflicht. HEMÜ Werkzeuge hat in diesem Fall die Wahl, die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung später vorzunehmen oder in Bezug auf noch nicht gelieferte Mengen ganz oder teilweise unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Käufers vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Leistung bei Vorliegen höherer Gewalt um mehr als acht Wochen so ist der Käufer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. HEMÜ Werkzeuge ist berechtigt Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten, wenn sich der Käufer mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen auch aus anderen Leistungen und Lieferungen gegenüber HEMÜ Werkzeuge in Verzug befindet.
  6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von HEMÜ Werkzeuge, Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2010.
  7. Ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 100,00€ erfolgt eine Frei Haus Lieferung. Netto Auftragswerte bis 99,99€ werden innerhalb Deutschlands mit Fracht und Verpackungskosten von 7,50€ berechnet. Ausgenommen hiervon sind Gaslieferungen, Betriebseinrichtungen, Werkzeugmaschinen sowie Gefahrgut, sonstige Speditionsware und Sperrgüter.

 

  1. Preise und Zahlung, Zurückbehaltung

 

  1. Die angegebenen Preise schließen Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Mehrwertsteuer sonstige Spesen und Versicherungen nicht mit ein. Die Berechnung der Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird dem Käufer berechnet, eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Bei Speditionswaren sind die am Lieferungstag gültigen Speditionspreise maßgeblich.
  2. Sofern sich die der Kalkulation von HEMÜ Werkzeuge zugrundeliegenden Preise und Kosten, insbesondere für Personal, Material, Rohstoffe oder Energie, seit Vertragsschluss bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als vier Monaten so verändert haben, dass sich auch der Gewinn (Ertrag minus Aufwand) von HEMÜ Werkzeuge um mehr als 3% verändert, nimmt HEMÜ Werkzeuge ab dem Zeitpunkt der Veränderung des Gewinns nach oben oder unten eine Anpassung des vereinbarten Preises vor, der die Änderung des Gewinns entsprechend ausgleicht. HEMÜ Werkzeuge hat in diesem Fall die Veränderung des Gewinns gegenüber dem Käufer nachvollziehbar zu begründen und wird dem Käufer eine entsprechende Änderung des Preises mitteilen. Die Preisänderung ist mit Zugang der Mitteilung gültig. Soweit die Veränderung des Gewinns auf einem von HEMÜ Werkzeuge zu vertretendem Umstand beruht, die der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns widerspricht, darf eine Preiserhöhung nicht erfolgen. Sofern die Preiserhöhung über 10% beträgt, steht dem Käufer ab Zugang der Mitteilung durch HEMÜ Werkzeuge für zwei Wochen ein Kündigungsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform. HEMÜ Werkzeuge ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und nach Maßnahmen zu suchen, die eine Senkung der vereinbarten Preise zur Folge haben. HEMÜ Werkzeuge behält sich vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener und von HEMÜ Werkzeuge nicht zu vertretender Kostensteigerung beispielsweise Erhöhungen der Lohn- und Produktionskosten, zu erhöhen. Wenn die so bedingte Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Abruf der Lieferung bzw. Leistung erheblich übersteigt, steht dem Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zu.
  3. HEMÜ Werkzeuge behält sich vor, Käufer die eine wöchentliche oder monatliche Sammelrechnung erhalten, diese mit einer Bearbeitungspauschale von 5,00€ zu beaufschlagen, wenn der Netto Gesamtwarenwert der Rechnung 22,00€ unterschreitet.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, fällig innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
  5. Bei Zahlungsverzug einer Forderung ist HEMÜ Werkzeuge vorbehalten alle übrigen Forderungen gegen den Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug berechnet HEMÜ Werkzeuge die gesetzlichen Verzugszinsen pro Jahr in Höhe von 11 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB. sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00€. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  6. HEMÜ Werkzeuge hat das Recht seine Forderungen gegen den Käufer an einen Dritten abzutreten.
  7. Der Käufer hat alle Kosten, Gebühren und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung innerhalb und außerhalb Deutschlands anfallen.
  8. Die Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn Sie von HEMÜ Werkzeuge unbestritten anerkannt sind oder seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

  1. HEMÜ Werkzeuge behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich HEMÜ Werkzeuge nicht ausdrücklich hierauf beruft, Insbesondere bei Antragsstellung des Käufers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist HEMÜ Werkzeuge zur Rücknahme der gelieferten Produkte nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe dieser Verpflichtet.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, das Produkt pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, dieses auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer HEMÜ Werkzeuge unverzüglich in schriftlicher Form zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht mehr in der Lage ist, HEMÜ Werkzeuge die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte, auch solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist („Vorbehaltsware“), im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an HEMÜ Werkzeuge ab in Höhe des mit dem Käufer vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer). HEMÜ Werkzeuge nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob das gelieferte Produkt ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von HEMÜ Werkzeuge, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. HEMÜ Werkzeuge wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die vorstehende Befugnis zur Weiterveräußerung und Einziehung schließt nicht das Recht ein, das Produkt im Rahmen eines Factoring (echtes oder unechtes) zu veräußern.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des gelieferten Produkts durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von HEMÜ Werkzeuge. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an dem gelieferten Produkt an der umgebildeten Sache fort. Sofern die umgebildete Sache das gelieferte Produkt mit anderen, HEMÜ Werkzeuge nicht gehörenden Gegenständen verbindet, erlangt HEMÜ Werkzeuge im Verhältnis zum objektiven Wert des Produkts zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung Miteigentum an der umgebildeten Sache.
  5. HEMÜ Werkzeuge verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
  6. Unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, HEMÜ Werkzeuge jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware, die Höhe des daraus erzielten Verkaufserlöses und die Anschrift der Erwerber zu erteilen. Der Käufer wird beauftragt von HEMÜ Werkzeug, auf Verlangen Einblick in die Bücher und Rechnungen zu gewähren, die sich auf Verkäufe der Vorbehaltsware und deren Verbleib bezieht.

 

  1. Gewährleistung Sachmangelhaftung, Mängelrüge, Wareneingangsprüfung

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuprodukten bei privater Nutzung ab Gefahren Übergang 24 Monate, bei vorwiegend beruflicher Nutzung, oder gewerblicher Nutzung 12 Monate.
  2. Bei als gebraucht gekennzeichneten Produkten, bzw. Vorführware beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrenübergang bei privater Nutzung 12 Monate. Bei gewerblicher oder vorwiegend beruflicher Nutzung ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Käufer HEMÜ Werkzeuge unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils unter beschreibender Bezeichnung des Mangels und dem Zeitpunkt der Entdeckung in Schriftform anzuzeigen. Kommt der Käufer dieser Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nach, gilt die Leistung als vom Käufer genehmigt
  5. Transportschäden sind HEMÜ Werkzeuge sofort zu melden. Der Käufer hat die erforderlichen Formalitäten mit dem Frachtführer zu regeln.
  6. HEMÜ Werkzeuge obliegt die Wahl bei berechtigter Beanstandung eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Im Falle der Nachbesserung sind mehrfache Nachbesserungen zulässig.
  7. Wenn bei Prüfung des defekten Produktes festgestellt wird das es sich um einen Anwendungsfehler oder Verschleiß bedingtes ableben handelt welches nicht unter die Gewährleistung fällt, behält sich HEMÜ Werkzeuge das Recht vor, die entstandenen Kosten für Versand, Prüfung, Erstellung des Kostenvoranschlages sowie angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  8. HEMÜ Werkzeuge ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, ob der Käufer den fälligen Preis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.

 

  1. Warenrücknahmen

 

  1. Bei Warenrücknahmen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes netto je Position zu Abzug gebracht mindestens jedoch 20,00€ je Rücknahme zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt.
  2. Die Ware muss sich für eine Rücknahme in einem unbenutzten, neuwertigen, wiederverkaufsfähigen Zustand mit unbeschädigter Originalverpackung befinden.
  3. Auf Wunsch des Käufers angefertigte Artikel, Prüf und Messmittel mit Kalibrierzertifikaten und Sonderbeschaffungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

 

  1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet HEMÜ Werkzeuge nur, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde oder bei Mängeln der gelieferten Produkte, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten, auch Kardinalpflichten genannt, sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertraut hat und vertrauen darf) hier begrenzt auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  2. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet HEMÜ Werkzeuge für Schäden, die an dem gelieferten Produkt entstanden sind. Für Schäden, die nicht an dem gelieferten Produkt entstanden sind, haftet HEMÜ Werkzeuge nur dann, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.

 

  1. Urheberrecht

 

  1. An allen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder der Vertragserfüllung dem Käufer überlassenen urheberrechtlich relevanten überlassenen Unterlagen behält sich HEMÜ Werkzeuge das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Sicherheiten, Gerichtstand

 

  1. HEMÜ Werkzeuge ist berechtigt angemessene Sicherheiten zu fordern für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers siehe Punkt 4. und Punkt 5. ff dieser AGB. HEMÜ Werkzeuge verpflichtet sich ihr zustehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert der zu Sichernden Forderung, soweit diese als noch nicht beglichen gelten und um mehr als 20% übersteigen.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von HEMÜ Werkzeuge. HEMÜ Werkzeuge ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Sollte eine der Vereinbarungen eines unter diesen AGB geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Teils der unwirksamen Klausel, bzw. des übrigen Vertrages, unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich möglichst nahekommt, was mit der unwirksamen Klausel, bzw. dem unwirksamen Teil einer Klausel bezweckt war. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.